Wird ein betriebliches Kfz privat genutzt, ist die Entnahme gewinnerhöhend anzusetzen.
Entweder mit der 1 %-Methode oder der Nachweis privat gefahrener Kilometer wird durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen.
Eine Deckelung des Entnahmewertes auf 100 % der Gesamtkosten wird durch die Finanzverwaltung gebilligt.
Bsp. 1 %-Methode
1 % des Bruttolistenpreises
1 % x 40.000,00 € x 12 Monate = 4.800,00 €
tatsächlich entstandene Kosten = 2.500,00 €
Der Kfz-Privatanteil ist mit max. 2.500,00 € anzusetzen.