Ab 01.01.2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 € und steigt zum 01.01.2020 auf 9,35 €.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
- Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit
- Praktikanten: Praktikum ist freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung
- Jugendliche die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung teilnehmen
- ehrenamtlich Tätige