Für die Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber entweder ein Jobticket spendiert oder Zuschüsse zu Tickets für öffentliche Verkehrsmittel leistet. Ab 2019 sind diese Zuwendungen grundsätzlich steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung sind:
- Übernahme der Fahrkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
- Es muss sich um Zuzahlungen zu Bus, Zug, U-Bahn oder S-Bahn handeln. Zuschüsse zum Flugverkehr oder Taxi sind nicht begünstigt.
- Steuerfreiheit für Jobticket sind begrenzt auf die Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer für die Fahrten Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen würden.