Nutzt ein Arbeitnehmer einen gekauften, geleasten oder gemieteten
Elektro-Dienstwagen oder ein Hybrid-Dienstwagen, winken 2019 folgende Steuerveränderungen:
- 1 % Regelung: Der Bruttolistenpreis ist um die Hälfte zu reduzieren, bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils.
- Fahrtenbuch: Bei der Fahrtenbuchmethode werden die Anschaffungskosten für das Kfz in Form der Abschreibung berücksichtigt. Die Abschreibung wird halbiert.
- Leasing/Miete: Nur die Hälfte der Miet- oder Leasingkosten sind zu berücksichtigen.
Steuervorteil gilt für den Anschaffungszeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2021.