Der Vorteil der sogenannten Kleinunternehmer ist:
Sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt entfällt ebenfalls.
- Kleinunternehmer dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500,00 € Umsatz erwirtschaften
- im lfd. Kalenderjahr voraussichtlich 50.000,00 € Umsatz nicht übersteigen
Der Gesamtumsatz von 17.500,00 € (Bruttobetrag) bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr.
Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.
Achtung! Keine Umsatzsteuer - keine Vorsteuer
Ist für Sie die Kleinunternehmerregelung die beste Variante? Kontaktieren Sie mich, gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Entscheidung.