Es gibt den Grundsatz der Gleichbehandlung!
Bekommt ein Vollzeitbeschäftigter Weihnachtsgeld, haben auch ihre geringfügig Beschäftigten anteilsmäßig - gemessen an den Arbeitsstunden - einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, sowie auf Erholungsurlaub.
Achtung! Kein Krankengeld nach 6 Wochen!
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht der Krankenkasse gegenüber nicht.