Im Rahmen von Auswärtstätigkeiten können Sie Beschäftigten die Fahrtkosten für jeden gefahrenen Kilometer steuer- und beitragsfrei ersetzen
-ordnungsgemäße Aufzeichnungen vorausgesetzt-.
Alternativ kann der Mitarbeiter seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen.
Für die Abrechnung finden Sie auf meiner Internetseite einen Download.
amtliche Beträge pro Kilometer: Kfz = 0,30 €/km