Lohn Neue Verpflegungspauschalen Bei einer beruflichen bzw. betrieblichen Auswärtstätigkeit im Inland gelten ab 01.01.2020 höhere Verpflegungspauschalen: - Abwesenheit mehr als 8 Stunden 14,00 € - An- und Abreisetag 14,00 € - Abwesenheit mehr als 24 Stunden 28,00 € tagPlaceholderTags: