Anlässlich Ihrer Geschäftsreise können Sie die Kosten für die Verpflegung pauschal absetzen.
Sie fahren zu Ihrem Geschäftspartner zur Verhandlung. Am Sonntag 17:00 Uhr fahren Sie los und kehren am Mittwoch um 13:30 Uhr in Ihren Betrieb zurück.
Folgende Verpflegungspauschalen können Sie steuerfrei an sich auszahlen:
Sonntag: 14,00 €
Montag: 28,00 €
Dienstag: 28,00 €
Mittwoch: 14,00 €
Praxis-Tipp: regelmäßige Aufzeichnungen über Reisekosten