Spendiert der Chef das Ticket, ist der Abzug einer Entfernungspauschale als Werbungskosten ausgeschlossen. Rückwirkend ab 01.01.2019 kann der Arbeitgeber für das Job Ticket eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 % abführen. Vorteile für den Arbeitnehmer! Er darf für die Fahrten zur Wohnung und Betrieb die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.