Buchhaltung Bewirtungskosten - Trinkgeld abzugsfähig Trinkgeldzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, müssen aber nachgewiesen werden. Praxis-Tipp: Der Trinkgeldempfänger quittiert das erhaltene Trinkgeld. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg. tagPlaceholderTags: